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Propoliscreme |
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Bienenrodukte und ihre Heilwirkung Österreichische Gesellschaft für Apitherapie Downloads
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Propoliscremen
gelten als Kosmetika. Für jedes Kosmetikum muss nach geltendem
Recht eine Sicherheitsbewertung und eine mikrobiologische Untersuchung
im Sinne des BGBl. Nr. 168/96 durchgeführt werden. Der
Österreichische Imkerbund hat, unter dem damaligen Referenten
für Honig und Bienenprodukte IM Anton Reitinger, für drei
unterschiedliche Rezepturen die erforderlichen Untersuchungen
durchführen lassen. Diese Rezepturen stehen als
„Poollösungen“ allen Imkerinnen und Imkern zur
Verfügung, die somit die Propoliscreme nach diesen drei Rezepturen
herstellen und in Verkehr bringen dürfen, ohne selbst eine
mikrobiologische Untersuchung und Sicherheitsbewertung durchführen
zu lassen.
Für die Anwendung in der Apitherapie empfehlen wir die Propoliscreme nach der Rezeptur „Natur pur“. Eine Kopie des Befundes der mikrobiologischen Untersuchung sowie das Gutachten der Sicherheitsbewertung für diese Poollösung finden Sie hier. Wollen Sie die Creme in Verkehr bringen, ist lediglich die Meldung bei der zuständigen Behörde (Amt der jeweiligen Landesregierung/Lebensmittelaufsicht oder zuständige Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) zu machen. Sämtliche Unterlagen (Kopie der Gutachten sowie die Dokumentation der im folgenden dargestellten Produktionsschritte) sind für den Fall einer Kontrolle bereit zu halten. Die Propoliscreme „Natur pur“ ist auch bestens als Lippenbalsam geeignet und kann in kleine Tiegel oder vorbereitete Lippenstifthülsen eingefüllt werden. Die Herstellung dieser sehr wirksamen Lippenpflegestifte wird in einem gesonderten Beitrag vorgestellt. Der Name „Natur pur“ ist kennzeichnend für die angemeldete Poollösung, die Creme muss daher als Sachbezeichnung am Etikett mit Propoliscreme „Natur pur“ bezeichnet werden. Imkerinnen und Imker, die diese Propoliscreme In Verkehr bringen, dürfen keinerlei Veränderung (Mengenverhältnis oder Beimengung von Duftstoffen/Ölen etc.) vornehmen. Die angemeldete Poollösung gilt ausschließlich für die im folgenden dargestellte Propoliscreme „Natur pur“. Jede Abänderung der Rezeptur erfordert eine separate Sicherheitsbewertung und mikrobiologische Untersuchung. Quantitative Zusammensetzung der Propoliscreme – „Natur pur“
Herstellungsvorgang der Propoliscreme - Natur Pur
Etikettengestaltung Achtung: es gibt geringfügige Abänderungen beim vorschriftsgemäßen Text auf der Etikette. Die Änderungen sind im Folgenden fett gekennzeichnet Name und Anschrift des Imkers (Stempelfeld z.B. Trodat 4910) Sachbezeichnung "Propoliscreme Natur Pur" Mindestens haltbar bis: (Tag, Monat und Jahr) Gewichtsangabe in Gramm: Z.B. ..30.g ml Lagerbedingungen: Trocken, vor Wärme geschützt lagern Bestandteile - INCI Olea Europea Fruit Oil Cera Alba Mel Propolis Cera Alcohol Hygienisches Umfeld bei der Erzeugung der Propoliscreme Die Erzeugung wird nach hygienischen Grundsätzen durchgeführt. Personalhygiene: Saubere Arbeitskleidung, saubere Hände, Verwendung von Flüssigseife zur Händereinigung und Papierhandtücher zur Händetrocknung. Weiteres dürfen Personen nicht an einer meldepflichtigen Krankheit leiden oder offene Verletzungen an unbedeckten Körperflächen haben. Raumerfordernis: Eine sauber gereinigte aufgeräumte Küche oder Schleuderraum mit fugenlosen Boden und abwaschbar ausgestatteten Wänden, Fliesen im Arbeitsbereich. Die Oberfläche der Arbeits-flächen ist glatt, leicht zu reinigen und desinfizierbar. Eine Waschgelegenheit zur Händereinigung ist vorhanden. Die verwendeten Geräte wie Töpfe, Kochlöffel etc. sind neuwertig, sauber und können wenn nötig, vor Verwendung desinfiziert werden. Wirkungsbereich der Propolis - Creme: Die Creme ist äußerlich anzuwenden, sie sollte dünn aufgetragen und einmassiert werden. Die Propoliscreme - Natur Pur ist zur Pflege der Haut sehr gut geeignet. Bei allergischen Reaktionen, wird die behandelte Haut innerhalb kürzester Zeit rot und beginnt zu jucken. In diesem Fall, darf das Produkt nicht weiter verwendet werden. |
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Webmaster: Dr. Roland Berger letzte Aktualisierung der Seite: 10/01/2011 |
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